Die „Technische Richtlinie vorbeugender Brandschutz“ (= TRVB) wird vom Bundesfeuerwehrverband und den Brandverhütungsstellen erarbeitet und vertrieben.
Bedeutung
- Kein Gesetz, aber Stand der Technik.
- Werden oft in Bescheiden oder Gesetzen verbindlich gemacht.
Beispiele
- TRVB H 105 (Feuerstätten)
- TRVB O 117 (Brandschutzorganisation)
- TRVB 118 H (Automatische Holzfeuerungsanlagen)