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TRVB

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Die „Technische Richtlinie vorbeugender Brandschutz“ (= TRVB) wird vom Bundesfeuerwehrverband und den Brandverhütungsstellen erarbeitet und vertrieben.

Bedeutung

  • Kein Gesetz, aber Stand der Technik.
  • Werden oft in Bescheiden oder Gesetzen verbindlich gemacht.

Beispiele

  • TRVB H 105 (Feuerstätten)
  • TRVB O 117 (Brandschutzorganisation)
  • TRVB 118 H (Automatische Holzfeuerungsanlagen)